Anklage gegen ehemalige Führungskräfte der Barmer GEK

Der Vorwurf lautet auf Untreue und Bestechung bei einem Schaden von mindestens 85 Mio €

Nach mehrjährigen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wurde nun gegen mehrere ehemalige Führungskräfte der Krankenversicherung Anklage erhoben. Diese sollen über mehr als zwei Jahre hinweg nachträglich Diagnosen bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen bei Versicherten – ohne das Wissen der Ärzte – ergänzt haben. 

Durch dieses sog. „Upcoding“ erschienen die Patienten kränker und die Leistungen wurden höher durch die Krankenversicherung vergütet. Durch dieses Hinzufügen von nicht existenten Krankheitsdiagnosen floss der Barmer-GEK aus den Gesundheitsfonds des Bundes mehr Geld zu. Der Schaden soll sich auf mindestens 85 Millionen Euro belaufen.

Beteieligt und wegen Beihilfe zur Untreue und Bestelchlichkeit ebenfalls angeklagt, soll auch ein Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin sein. Für die „Unterstützung“ bei der Umkodierung soll die KV Berlin 250.000 Euro von der Barmer GEK erhalten haben. Zudem soll eine weitere Zahlung in Aussicht gestellt worden sein.

Die betroffenen Institutionen sprechen von einer zulässigen „Datenkorrektur“ bei nicht plausibel kodierten Diagnosen.

Das Landgericht Berlin muss nun darüber entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- und IT-Recht

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