Baden-Württembergischer LfDI leitet Verfahren gegen PimEyes ein
Gesichtserkennung „PimEyes“ gefährdet die Rechte der Bürger:innen in Baden-Württemberg
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Brink hat ein Verfahren gegen die auf den Seychellen ansässige Firma PimEyes eingeleitet.
Der Internet-Dienst bietet KI die einen Abgleich von Fotos und den darin enthaltenen biometrischen Daten durchführt und dadurch Personen identifizieren kann.
Da diese Technik durch PimEyes auch Privatpersonen – gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, bedeutet dies, so LfDI Brink „den Verlust der Anonyminität“.
Das Unternehmen scannt im Internet veröffentlichte Fotos nach individuellen Merkmalen und speichert die biometrischen Daten, die eine Identifizierung jeder Person möglich machen.
Die Gesichtserkennung ermöglicht das Durchsuchen von Menschenansammlungen, bspw. bei Demos oder Großveranstaltungen. Zudem kann auch eine unzulässige Nutzung durch Privatpersonen erfolgen. Hier ist an die Möglichkeiten zu denken, die ein Stalker mithilfe des Online-Diensten haben könnte.
LfDI Brink spricht von einem Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und die Bedrohung von Grundfreiheiten, da eine direkte Verknüpfung von politischen, religiösen, sexuellen oder anderen privaten Aktivitäten mit der jeweiligen Person erfolgt. So entstehen „Personenprofile“ ohne dass die betroffene Person hiervon weiß oder Kenntnis hat, wer auf dieses Profil zugreifen kann. Dies könnte gegen die DSGVO verstoßen, da derzeit u.a. nicht klar ist, auf welche Rechtsgrundlage sich die Datenerhebung durch PimEyes stützt.
Das Unternehmen muss nun einen umfangreichen Fragenkatalog zum Datenschutz beantworten und hat dafür vier Wochen Zeit. Es bleibt spannend, ob der LfDI Antworten auf die gestellten Fragen von dem Unternehmen erhält und in der Folge bspw. ein Bußgeld gegen PimEyes festsetzen wird.
RAin Alexa Frey, Fachanwältin für IT-Recht und Medizinrecht