Was bedeutet die geplante E-Evidence-Verordnung für Ärzte?

Die EU-Kommission arbeitet an einer Verordnung zur Sicherheit elektronischer Beweismittel in Strafsachen.

Sollte diese umgesetzt werden, köntte das Auswirkungen für den Umgang mit Patientendaten haben. Was das für Ärzte bedeutet. 

Das sind die Pläne der EU-Kommission 

Geplant ist, dass die Ermittlungsbehörden eines Mitgliedsstaates direkt an Telekommunikationsanbieter in einem anderen Mitgliedsstaat herantreten können. Mehr noch können sie so über diesen direkt auf Daten zugreifen. Relevant wird dies insbesondere dann, wenn Daten in einer Cloud oder einem Rechenzentrum gespeichert werden. Besonders brisant: Der „Inahber“ der Daten erfährt nicht oder erst später von der erfolgten Beschlagnahme seiner Daten. So soll es in der Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsaordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen gestgeschrieben werden. 

Kritik an der Verordnung durch Datenschützter 

Eine Reihe von Datenschutzbeauftragten kritisieren die Verordnung (…).

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