Sind Ärzte für getätigte Überstunden beweispflichtig?

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage der Beweispflicht von Überstunden beschäftigt. Wir beleuchten, welche Folgen sich daraus für angestellte Ärztinnen und Ärzte ergeben.

Müssen angestellte Arbeitnehmer angefallene Überstunden selbst aufzeichnen, um sie beiweisen zu können? Mit dieser Frage beschäftigte sich zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) und kam zu einem Urteil, dass auch für Personal im Gesundheitswesen große Relevanz haben dürfte.

Im konkreten Fall verlangte ein Auslieferungsfahrer die Zahlung von Überstundenvergütung – mehr als 5.000 Euro. Der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit hatte er mittels einer technischen Zeitaufzeichnung erfasst. Seine Pausenzeiten wurden hingegen nicht aufgezeichnet. Laut seinen Angaben beliefen sie sich auf insgesamt 348 Stunden. Der Fahrer gab an, dass die Überstunden angefallen seien, weil es ihm nicht möglich gewesen sei, Pausen zu nehmen. Mit Pausenzeiten hätten die Auslieferungsaufträge jedoch nicht abgearbeitet werden können. Der Arbeitgeber bestreitet diese Darstellung.

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