Semikastration nach unterbliebener Freilegung des Hodens

Einem Patienten wurden 18.000,- EUR Schmerzensgeld durch das LG Augsburg zugesprochen (Urt. v. 07.12.2010 – 4 0 4224/071). Er hatte sich mit zunehmenden Schmerzen und einer Schwellung im Bereich des rechten Hodens in der Notautnahme eines Krankenhauses vorgestellt. Dort sah man jedoch zunächst keine Veranlassung für eine Freilegung des Hodens.

In der Notautnahme stellten die Ärzte die Diagnose einer „Epididymitis rechts“ und nahmen den Patienten stationär auf. Ein operatives Vorgehen wurde nicht veranlasst, vielmehr wurde der Patient mit einem Antibiotikum und Schmerzmitteln behandelt und angewiesen, den Hoden hoch und kühl zu lagern.

Drei Tage spater entließen die Ärzte den Patienten in die ambulante urologische Betreuung.

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