Patient bekommt 200.000 Euro Schmerzensgeld

Vor dem Landgericht Bonn hatte ein Patient wegen eines Behandlungsfehlers gegen zwei
Kliniken aus Bonn und Euskirchen auf Schmerzensgeld i.H.v. 100.000 Euro geklagt. Wegen des gravierenden Fehlers verdoppelte die Kammer den Betrag.

Der 33-Jährige litt seit seiner Geburt an einer Zyste im Kopf. Um die in der Zyste gesammelte Flüssigkeit über ein Ventil ablassen zu können, wurde dem Patienten ein sog. Shunt-System implantiert. Durch dieses System soll ein zu hoher Druck auf das Gehirn verhindert werden.

 

Im Jahr 2016 litt der Patient unter Schwindel und Kopfschmerzen und wurde daraufhin in den
Kliniken untersucht.

 

Das sachverständig beratene Gericht war der Ansicht, dass in beiden Kliniken auf
unterschiedliche Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert worden sei und stellte daher einen
Behandlungsfehler fest. Durch das nicht mehr funktionierende Shunt-System wurde der
Sehnerv dauerhaft geschädigt, sodass es zu einer Erblindung des Patienten kam. Laut dem
Gericht hätte diese Nervenschädigung bei einer rechtzeitigen und korrekten Behandlung
vermieden werden können.

 

Das Gericht sprach dem Patienten ein Schmerzensgeld i.H.v. 200.00 Euro zu und
verdoppelte damit die mit der Klage beantragte Summe (LG Bonn, Urt. v. 31.05.2023 – 9 O 109/20).

 

Ob die Kliniken Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt haben, ist derzeit nicht bekannt.

 

Autorin: Alexa Frey, Fachanwältin für Medizinrecht | Redaktion: Marina Urbanietz

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