Ambulante Operation: Wann ist die Aufklärung rechtzeitig?

Ärzte müssen Patienten vor einem operativen Eingriff über die Erfolgsaussichten, Risiken und die Vorgehensweise aufklären. Dies muss rechtszeitig geschehen. Doch was bedeutet das genau? Das OLG Dresden hat sich in einem Verfahren mit dieser Frage befasst (OLG Dresden, Beschl. v. 16.03.2020 – 4 U 2626/19).

Der Fall: Ambulante Koloskopie

Der Patient litt an einem Dickdarmkarzinom, bei dem 2003 eine Hemikolektomie rechts und zahlreiche Koloskopien – zuletzt im Jahr 2012 – durchgeführt worden waren.

Im August 2014 stellte sich der Patient notfallmäßig wegen Blut im Stuhl im Krankenhaus vor. Es wurde die Indikation zu einer Koloskopie gestellt und der Patient aufgeklärt. Ein unterzeichneter Aufklärungsbogen lag vor. Drei Tage später wurde der Eingriff ambulant durchgeführt. Da der Aufklärungsbogen – der sich in der Dokumentation der Notaufnahme befand – vor der Operation nicht auffindbar war, wurde der Patient am OP-Tag erneut aufgeklärt.

 

Patient beruft sich auf fehlende & kurzfristige Aufklärung

Der Patient berief sich im gerichtlichen Verfahren darauf, dass keine Aufklärung in der Notaufnahme stattgefunden habe und die Aufklärung am OP-Tag zu kurzfristig gewesen wäre. Hier habe die notwendige Bedenkzeit gefehlt.

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