PTBS als Berufskrankheit eines Rettungssanitäters
„
Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit?
Kann eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei einem Notfallsanitäter als Wie-Berufskrankheit (Wie-BK) anerkannt werden? Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil.
In medizinischer Behandlung wegen PTBS
Der Notfallsanitäter erlebte im Rettungsdienst mehrere traumatisierende Ereignisse mit. Darunter waren mehrerer Amokläufe, Suizide und andere das Leben sehr belastende Momente. Er befand sich wegen des PTBS in medizinischer Behandlung und in stationärer Rehabilitation. Die Anerkennung einer Berufskrankheit – sowohl als Berufskrankheit als auch als sog. Wie-Berufskrankheit – wurde zunächst abgelehnt.
Widerspruchsverfahren, Klage und Berufung des Notfallsanitäters gegen die mangelnde nerkennung hatten zunächst keinen Erfolg. (…)
Der vollständige Artikel von RAin Frey ist für registrierte Mitglieder auf coliquio abrufbar.
„