Ist Ihre Homepage barrierefrei?

Die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderung für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz – kurz BFSGV – tritt am 28.05.2025 in Kraft.

Ziel soll sein allen Menschen eine Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Zukünftig sollen daher Menschen mit Behinderungen, ältere Personen oder Menschen ohne Medien-Erfahrung, im Umgang mit den digitalen Medien, barrierefrei durch das Wirtschaftsleben kommen. Waren und Dienstleistungen müssen daher ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Die Anforderungen ergeben sich im Einzelnen aus der Rechtsverordnung und den Leitlinien zum BFSG.

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Private Wirtschaftsakteure müssen ihre Internet-Seiten barrierefrei gestalten, dazu zählen: Hersteller, Importeure, Händler und Erbringer der Dienstleistungen.
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Das BFSG gilt darüber hinaus für Produkte – die nach dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht werden – wie Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme (z.B. Com-puter), Selbstbedienungsterminals, wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahraus-weisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen.
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Internetseiten und Online-Shops müssen in Zukunft um eine Vorlesefunktion ergänzt sowie eine individuelle Anpassung der Schriftgröße und deren Kontraste ermöglicht werden.
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Vom Gesetz ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die betroffene Produkte her-stellen und weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
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Zudem kommen Prüf-, Nachweis- und Mitteilungspflicht auf die Hersteller von Waren zu. Hier müssen eine Technische Dokumentation, ein Konformitätsbewertungsverfah-ren, eine CE-Kennzeichnung, eine EU-Konformitätserklärung, sowie Informations- und Kennzeichnungspflichten sichergestellt werden.
Die fehlende Umsetzung kann zu einem Bußgeld führen. Zudem können Mitbewerber gegen Verstöße der wettbewerbsrechtlichen mittels Abmahnungen vorgehen.
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RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizinrecht

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