Wann eine Fotodokumentation trotzdem nötig ist

Ein Urologe hatte sich gegen eine Honorarkürzung durch die Kassenärztliche Vereinigung gewehrt, weil er keine Bilddokumentation bei Zirkumzisionen vorgelegt hatte, um die Intimsphäre seiner Patienten zu schützen – ohne Erfolg. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass auch bei sensiblen Behandlungen die ärztliche Dokumentationspflicht gilt.

Münsterplatz 23
T +49 731 967 95-0

Heimstraße 11
T +49 731 155 390-0

89073 Ulm

kanzlei@wws-ulm.de