Nebenjob bei Ärztehotline: Sozialversicherungspflichtig oder nicht?
„
Eine Oberärztin arbeitet nebenberuflich für eine ärztliche Hotline. Die Deutsche Rentenversicherung betrachtet den Fall als eine abhängige und daher sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Ärztin geht dagegen gerichtlich vor. Wie entscheidet das zuständige Gericht?
(…)
Der vollständige Artikel von RAin Alexa Frey ist für registrierte Mitglieder abrufbar.
„