Streit um Arztzitat in Werbung
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Worauf Ärzte in der Kommunikation achten sollten
Die Aussage eines Arztes nutzte ein Unternehmen für seine Werbung und nannte dabie auch den Namen des Kollegen. Der Fall beschäftigte das Oberlandesgericht Köln kürzlich. WIe die Richter entschieden und was Ärztinnen und Ärzte für ihre Kommunikation mitnehmen können.
Anlass der Frage, wie Ärzte kommunizieren, ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Diese beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Aussage eines Ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums in einer Werbeanzeige eines Medizinprodukte- und Enzympräparate-Herstellers im Dt. Ärzteblatt – unter Namensnennung . zitiert werden durfte, ohne dass der arztliche Direktor hiercon Kenntnis oder seine Zustimmung hierzu erteilt hatte.
Der klagende Arzt machte inn Bezug auf ide Nennung seines Namens und das Zitat einen Unterlassungsanspruch gegenüber der werbenden Firma geltend. (…)
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