Haftet ein Arzt wegen fehlender Aufklärung über Nebenwirkungen einer Salbe?

Ärzte sind verpflichtet den Patienten vor einer Behandlung über die Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung aufzuklären. Diese Pflicht besteht auch bei einer Verordnung und Verabreichung von Medikamenten oder Salben.  

Mit der Frage wie weit diese Aufklärungspflicht tatsächlich geht, hatte sich das Landgericht Freiburg (LG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 23.02.2018 – 1 O 29/15) auseinander gesetzt.

Behandlung einer Follikulitis declavans

Der betroffene Patient begab sich mir einem schmerzhaften Ekzem der Kopfhaut in die Behandlung eines Facharztes für Dermatologie in einer Tagesklinik.

Münsterplatz 23
T +49 731 967 95-0

Heimstraße 11
T +49 731 155 390-0

89073 Ulm

kanzlei@wws-ulm.de