Anpassung der Bedarfsplanung - Neuzulassungen erwartet

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) „verfeinert“ die Bedarfsplanung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten

Der G-BA berücksichtigt in der Anpassung der Bedarfsplanung die aktuellen Verhältnisse in der Bevölkerung.

Morbiditätsfaktor ausschlaggebend:

Zum ersten Mal wurde der sog. Morbiditätsfaktor – die veränderete Krankenlast in der Bevölkerung – durch den G-BA angepasst. Dies teilt der G-BA in einer aktuellen Pressemitteilung mit (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/968/).

Der Morbiditätsfaktor bildet die Alters-, Geschlechts- und Morbiditätsstruktur ab. Hier wurde berücksichtigt, dass die Bevölkerung bundesweit seit 2010 älter geworden und dadurch eine höhere Krankenlast und ein quantitatives Mehr an Vertragsärzten notwendig ist, um die ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen.

2019 wurde der Morbiditätsfaktor i.R.d. Reform der Bedarfsplanung eingeführt. Dieser wird zukünftig alle 2 Jahre – erstmalig 2021 – aktualisiert.

Auch regionale Unterschiede sollen in der Bedarfsplanung „sichtbarer“ gemacht werden. 

260 zusätzliche Hausarztsitze

Der Morbiditätsfaktor wirkt sich vor allem im Bereich der Fachärzte für Allgemeinmedizin (Hausärzte) aus.  Die Basis-Verhältniszahl für die Anzahl an versorgten Einwohnern durch einen Hausarztsitz wurde abgesenkt. Durch diese und weitere „Stellschrauben“ in der Berechnung der Bedarfsplanung kommt es zu einem Zuwachs von bundesweit 260 Vertragsarztsitzen bei der hausärztlichen Versorgung.

Auch auf die anderen Facharztgruppen wird sich die Anpassung der Bedarfsplanung auswirken.

Es ist insbesondere mit der Öffnung einzelner Planungsbereiche für bestimmte Facharztbereiche zu rechnen, was zu Neuzulassungen führt.

Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns gerne an!

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Mezidinrecht & IT-Recht

 

 

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