Pflicht zum Bereitschaftsdienst: Können alleinerziehende Ärztinnen befreit werden?

Darf eine alleinerziehende Mutter und Ärztin vom Bereitschaftsdienst befreit werden? Zu dieser Frage urteilte kürzlich das Sozialgericht München. Rechtsanwältin Alexa Frey erklärt Urteil und Hintergründe. 

 

Zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärztinnen und Ärzte sind gem. § 75 Abs. 1, 1b SGB V verpflichtet am Bereitschaftsdienst teilzunehmen, um die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der sprechstundenfreien Zeit abzusichern. 

 

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