Beschäftigungsverbot bei schwangeren Ärztinnen
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Beschäftigungsverbot bei schwangeren Ärztinnen
Wird eine Ärztin schwanger, hängt es von ihren Arbeitsumständen ab, ob über den regulären Mutterschutz hinaus noch ein Beschäftigungsverbot greift. Einen Überblick gibt Medizinrechtlerin Alexa Frey.
Dieser Beitrag wird vertreten von Alexa Frey, Fachanwältin für Medizinrecht. Redaktion: Dr. med. Laura Cabrera.
Beschäftigungsverbot bei schwangeren Ärztinnen & dessen Folgen
In einem aktuellen Urteil hatte das Sozialgericht Frankfurt am Main darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse einer Zahnärztin Mutterschutzlohn bezahlen muss. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und die Möglichkeit der Erstattung des Mutterschutzlohns.
Wann muss der Arbeitgeber Mutterschutzlohn zahlen?
Mutterschutzlohn bekommen Frauen, die außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Mutterschutzlohn zahlen. Die Höhe des Mutterschutzlohnes bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitslohn der letzten drei Kalendermonate vor der Schwangerschaft. Der Berechnungszeitraum kann bei Arbeitsverträgen mit Umsatzbeteiligung relevant werden.
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