Cookie-Einwilligung unzureichend

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat bundesländerübergreifend Medien-Webseiten geprüft. Im Ergebnis waren vor allem die Cookie-Banner fehlerhaft.

Die Prüfung der Webseiten von Medienunternehmen bezog sich auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Drittanbietern. Es wurden in 11 Bundesländern insgesamt 49 Internetseiten überprüft.

Dabei zeigten sich bei den meisten Webseiten Mängel bei den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken.

Hohe Anzahl an Cookies und Drittdiensten

Auffallend war, dass auf dem Großteil der überprüften Seiten eine Vielzahl an Cookies und Drittdiensten verwendet wurden, insbesondere im Bereich von Nutzertracking und Werbefinanzierung. Zwar erfolgte eine Einbindung eines Cookie-Banners, dass die „Einwilligung“ des Nutzers abfragt, die Cookie-Banner waren aber oft unzureichend.

Häuftige Mängel der Cookie-Banner

Gehäuft fanden die Datenschützer Cookie-Banner mit falscher Reihenfolge. Hier waren die Drittdienste beim Öffnen der Webseite – und somit vor der Einwilligung – bereits eingebunden.

Oft werden falsche oder unzureichende Informationen über das Nutzertracking angegeben.

Der Einwilligungsumfangwar unzureichend oder es konnte keine einfache Ablehnung der Zustimmung im Cookie-Banner erfolgen.

Auch die Manipulation der Nutzer durch Verwendung von sog. Nudging, dem unterschwelligen Drängen des Nutzers zur Abgabe der Einwilligung (bspw. durch farbliches Hervorheben der Schaltflächen) war auffällig oft verwendet worden.

Eine Überprüfung der Cookie-Banner insbesondere auch im Hinblick auf den Zeitpunkt der Einbindung des Nutzertrackings sowie der Verwednung von Nudging sollte bei bestehenden Internetseiten zeitnah erfolgen.

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- & IT-Recht

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