Hohe Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen

Datenschutzbehörden in Europa setzen Bußgelder fest

Aktuell wurde gegen in Griechenland gegen einen Kinderarzt ein Bußgeld i.H.v. 5.000,00 EUR festgesetzt, da dieser die Rechte der betroffenen Patienten nur unzureichend gewahrt hatte und ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO vorlag.

Weitaus höher fiel das Bußgeld gegen den App-Hersteller TikTok – festgesetzt durch die niederländische Datenschutzbehörde – aus. TikTok wurde die unzureichende Erfüllung der Informationspflichten nach DSGVO vorgeworfen und ein Bußgeld i.H.v. 750.000,00 EUR verlangt. U.a. wurde bemängelt, dass die Datenschutzinformation nur in englischer Sprache verfügbar war.

Auch in Frankreich wurde die Nichteinhaltung der allgemeinen Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß der DSGVO festgestellt und mit einem Bußgeld i.H.v. 1,7 Mio. EUR geahndet. Betroffen war der französische Versicherungskonzern AG2R La Mondiale. Hier wurden die Daten von einer großen Nutzergruppe über einen übermäßig langen Zeitraum aufbewahrt.

Zudem wurden bereits mehrere Bußgelder gegenüber Privatpersonen erlassen, darunter 1.500,00 EUR, 6.000,00 EUR sowie 1.000,00 EUR durch die spanische Datenschutzbehörde, wegen der Datenverarbeitung mit nur unzureichender Rechtsgrundlage.

In Bayern wurde bei einer unangekündigten Vor-Ort-Kontrolle eines Unternehmes der Zutritt zu den Geschäftsräumen und den Datenverarbeitungsanlagen verweigert, was zunächst ein Bußgeld i.H.v. 20.000,00 EUR zur Folge hatte, welches – im darauffolgenden Rechtsstreit – durch das zuständige Amtsgericht jedoch auf 7.000,00 EUR reduziert wurde. 

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- & IT-Recht

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