Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ist ab dem 01.10.2021 Pflicht für alle Praxen in Deutschland

Ab dem 3. Quartal wird die eAU zu einer Pflichtanwendung für alle Vertragsärzte. Anders als bei dem elektronischen Arztbrief oder der elektronischen Patientenakte, wird bei der eAU auf die Freiwilligkeitskomponente verzichtet. Grund hierfür könnte die bisher nur schleppende Annahme der elektronischen Anwendungen durch die Vertragsärzte sein.

Kritik an Pflicht zur eAU

Der Strategische Geschäftsbereich „Digitalisierung“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, kritisiert in einem Brandbrief an die Kassenärztliche Bundessvereinigung die Pflicht zur eAU-Einführung scharf.  Der Kritik haben sich sieben weitere KVen angeschlossen. 

Die eAU muss zu hundert Prozent ab dem 01.10.21 in 75.000 Arztpraxen ausnahmslos eingesetzt werden. Erfordelrich hierfür ist die Anbindung und Funktion der Telematikinfrastruktur (TI) in allen Praxen. 

Es fehlt noch an der Anbindung an die TI & KIM

Derzeit fehle es aber noch an einer Vielzahl an technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am eAU-Verfahren. Bei circa 5.000 Praxen fehle es bereits an dem Anschluss an die TI. Auch der KIM-Dienst (Kommunikation im Gesundheitswesen) – der für die eAU benötigt wird – sei bei vielen Vertragsärzten noch nicht eingerichtet. Der KIM-Dienst verbindet die Praxen digital mit Krankenhäusern, KVen, Apotheken und den Gesetzlichen Krankenversicherungen. Letztere erhalten auch eine eAU der Versicherten.  

Vorgesehener Feldtest läuft schleppend an

Vor Einführung der eAU war ein Feldtest geplant, der zum 31.08.2021 beendet sein sollte. Aktuell startet dieser Feldtest aber in ersten Praxen erst am 20.08.2021. Die Anbindung an die Gessetzlichen Krankenversicherungen wird erst Ende August erwartet. Eine Einführung zum 3. Quartal 2021 ist demnach kritisch, da nur die Hälfte aller Praxen zu diesem Zeitpunkt überhaupt eAU-fähig sein werden. 

Die Forderung, dass die neue Technik erst getestet werden müsse, bevor die Teilnahme an der eAU verplichtend wird, wird von den acht KVen nachdrücklich gefordert, sonst gebe „es ein Chaos draußen in den Praxen.“

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- & IT-Recht

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