Arzthonorar nach fehlerhafter OP darf nicht gerichtlich eingezogen werden

Im Falle eines Arztes, der Schönheits-OPs anbot, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass ihm das Honorar für zwei fehlerhaft durchgeführte Operationen zustünde. Weil die Patientinnen in Folge der Eingriffe verstarben, muss der Mediziner in Haft und erhält Berufsverbot. 

Ein Facharzt für Innere Medizin bot in seiner Praxis kosmetsiche Operationen an. Auch Operationen mit Eigenfetttransfer wurden durch den Arzt durchgeführt. (…)

Den gesamten Artikel von RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- und IT-Recht können Sie auf dem Ärzte-Netzwerk coliquio nachlesen. 

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