Folgerezept ohne persönlichen Kontakt unzulässig
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Der Betreiber einer Internetseite bot dort die Ausstellung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Ärzte, die den Patienten zuvor nicht schon einmal behandelt haben, sog. Folgerezepte, an und warb hierfür.
Lesen Sie den geamten Artikel unter coliquio.de
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