Fortbildung „Strukturrpüfungen, Mindestmengen & Dokumentation"
Zu diesen Themen fand am 26.07.2021 eine Fortbildung des nichtärztlichen Personals im Bundeswehrkrankenhaus Ulm statt.
Fachanwältin für Medizinrecht & IT-Recht Alexa Frey informierte über die rechtlichen Vorgaben, die aktuelle Rechtsprechung und die notwendige Dokumentation zu den o.g. Themen.
Die Einhaltung & der Nachweis der Strukturmerkmale und der Mindestmengen ist für Krankenhäuser essentiell, da nur bei deren Vorliegen Anspruch auf die Vergütung des Krankenhauses für die erbrachten Behandlungsleistungen besteht. Daher macht es Sinn im Rahmen des internen Qualitätsmanagements die nichtärztlichen Mitarbeiter entsprechend für diese Themen zu sensibilisieren.