Wann eine Fotodokumentation trotzdem nötig ist
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Ein Urologe hatte sich gegen eine Honorarkürzung durch die Kassenärztliche Vereinigung gewehrt, weil er keine Bilddokumentation bei Zirkumzisionen vorgelegt hatte, um die Intimsphäre seiner Patienten zu schützen – ohne Erfolg. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass auch bei sensiblen Behandlungen die ärztliche Dokumentationspflicht gilt.
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