Sozialgericht bewilligt HBO-Therapien im Eilverfahren

Bereits in zwei Fällen vor dem Sozialgericht Hamburg, konnten wir im einstweiligen Rechtsschutz für zwei unserer Mandanten eine vorläufige Kostenübernahme für die HBO-Therapie erreichen. Es handelte sich um gesetzlich versicherte Patienten unterschiedlicher Krankenversicherungen.

Bei den Patienten stand – aufgrund unterschiedlicher Vorerkrankungen – eine Entfernung der Harnblase als ultima-ratio-Behandlung im Raum. Die behandelnden Ärzte des Druckkammerzentrums hielten eine Therapie mit hyperbarem Sauerstoff (kurz: HBO) für erforderlich, um – bestenfalls – eine Entfernung der Harnblase zu verhindern, jedenfalls aber zu verzögern.

Wie das Sozialgericht in der Hauptsache in den beiden Einzelfällen entscheiden wird, steht noch aus.

Zudem laufen derzeit zwei weitere Eilverfahren an unterschiedlichen Sozialgerichten, bei denen es um eine HBO-Therapie bei Kindern mit schweren Hirntraumata geht. 

Wir halten Sie über den Fortgang hier auf unserer Homepage informiert.

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