„Ärzte-Siegel“ des Focus-Magazins ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil das Ärzte-Siegel des Focus-Magazins für wettbewerbswidrig erklärt. Was das für Ärztinnen und Ärzte bedeutet und worauf Sie nun achten müssen, erläutert Rechtsanwältin Alexa Frey.

Eine gute Arztpraxis verdient ein Siegel, dass es auszeichnet. So können sich Patientinnen und Patienten besser orientieren, von wem sie sich medizinisch behandeln lassen wollen. Diese Idee steht hinter dem „Ärzte-Siegel“, dass der Focus-Verlag jährlich in seinem Magazin „FOCUS Gesundheit“ publizierte.

Am Landgericht München I sahen das die Richtenden anders und urteilten, dass das Siegel wettbewerbswidrig sei.1 Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Verlag und verlangte die Unterlassung der Verleihung und Publizierung.

 

Falscher Eindruck einer neutralen Prüfung

Ärzte dürfen gegen eine Lizenzgebühr von rund 2.000 Euro mit dem Siegel des Verlags werben. So konnten sie es beispielsweise auf der Praxis-Homepage nutzen. Das Landgericht ist der Ansicht, dass die Vergabe des Siegels gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot verstößt.

Bei Patientinnen und Patienten und somit dem angesprochenen Verkehrskreis wird, so die Richter, der Eindruck erweckt, dass Ärzte mit dem Siegel „TOP-Mediziner“ oder „FOCUS-Empfehlung“ aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen.

Das Siegel habe die Aufmachung eines „Prüfzeichens“ mit dem der Verbraucher von einer Verleihung aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgeht. Derartige Prüfzeichen beeinflussen die Entscheidung der Verbraucher bei der Wahl eines Dienstleisters erheblich.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

pm

Münsterplatz 23
T +49 731 967 95-0

Heimstraße 11
T +49 731 155 390-0

89073 Ulm

kanzlei@wws-ulm.de