KBV fordert Terminverschiebung von eAU & eRezept

Vorstandsmitglied der KBV Dr. Thomas Kriedel hält Pflichtanwendungen noch nicht für ausgereift

In einem Interview – veröffentlicht auf der Homepage der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – fordert Dr. Kriedel eine Verschiebung der Einführung  der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezeptes (eRezept) als Pflichtanwendungen für niedergelassene Ärzte.

Keine hinreichenden Tests 

Aus seiner Sicht wäre eine Einführung frühestens in sechs Monaten sinnvoll. Grund seien die Ergebnisse der durchgeführten Tests, die zeigten, dass die Einführung in den Praxen zu Problemen, „manchmal sogar zu Chaos“ führe, da die technischen Komponenten und organisatorischen Anpassungen noch nicht hinreichend getestet worden und ausgereift seien.  

Die Politik müsse hier eine Verschiebung von mindestens 6 Monaten – besser einem Jahr – vornehmen. Es müsse sichergestellt werden, dass die verwendeten technischen Produkte hundertprozentig funktionierten. Dann erst könnten die Praxen die internen digitalten Arbeitsprozesse auf die neuen digitalen Produkte abstimmen. 

KBV steht zur Digitalisierung

Betont wird in dem Interview, dass die KBV zur Digitalisierung stehe. Wichtig sei aber, dass die verwendeten Produkte ausgereift und funktionsfähig sind, bevor sie flächendeckend eingeführt werden.

Die Tests zum eRezept liefen derzeit noch, das Ergebnis spreche gegen die schnelle Einführung. Eine Vielzahl an Fehlern sei im Rahmen der Tests zwar behoben worden; Entscheidend sei aber, dass es sich beim eRezept um eine Massenanwendung handle, die für alle PVS-Systeme, die Systeme der zahlreichen Krankenkassen und KIM-Anbieter technisch funktionieren müssten. Der technische Zusammenschluss all dieser Beteiligten und die Weitergabe des eRezeptes in all diesen technischen Systemen und Schnittstellen, sei aber noch nicht fehlerfrei und problemlos möglich und müsse erst noch getestet werden.

Empfehlung für die Arztpraxen

Die Ärzte sollen – in Absprache mit deren IT-Dienstleistern – die erforderlichen Komponenten (eHBA, KIM-Dienste, etc.) bestellen und an die vorhandene digitale Infrastruktur anbinden, um hier keine wertvolle Zeit zu verlieren. 

Bedrohung durch Hackerangriffe 

In einer weiteren Stellungnahme der KBV weist Dr. Kriedel auf die ständig steigende Bedrohung von Hackerangriffen hin. Es gebe einen regelrechten Wettlauf zwischen Angreifern und Schutzmaßnahmen. Arztpraxen seien immer häufiger Ziele beispielsweise von sog. Ransomeware-Angriffen, bei denen der Server verschlüsselt und Lösegeld gefordert wird.

Die Praxen sollten daher laufend alle Sicherheitsmaßnahmen überprüfen. Zudem werde die Sicherheitsrichtlinie an die sich ändernde Bedrohungslage angepasst.

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- & IT-Recht

 

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