Tipps zur sicheren Anwendung in der Praxis

Ein eRezept muss durch Ärzte „unterschrieben“ werden. Dabei wird die handschriftliche (analoge) Unterschrift durch die qualifiziert elektronische Signatur ersetzt. Wird dadurch nun alles einfacher?

Elektronische Signatur mit der handschriftlichen rechtlich gleichwertig

Notwendig für eine digitale Unterschrift ist grundsätzlich der elektronische Arztausweis, auf dem ein Signaturzertifikat gespeichert ist. Mittels Kartenlesegerät, eArztausweis und PIN-Eingabe kann das eRezept dann „digital unterschrieben“ werden. Diese qualifiziert elektronische Signatur ist aus rechtlicher Sicht gleichwertig mit der handschriftlichen ärztlichen Unterschrift.

Der Artikel von Rechtsanwältin Frey kann im Volltext von registrierten Mitgliedern auf coliquio abgerufen werden. 

Münsterplatz 23
T +49 731 967 95-0

Heimstraße 11
T +49 731 155 390-0

89073 Ulm

kanzlei@wws-ulm.de