Patient verschweigt Metallorthese im MRT:
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Wer zahlt Geräteschaden?
Ein Patient verschweigt im Rahmen einer MRT-Untersuchung, dass er eine Metallorthese trägt. Durch die Notabschaltung des Geräts entsteht ein Schaden in Höhe von 63.000 Euro. Wer muss nun die fünfstellige Rechnung begleichen?
Was ist genau geschehen?
Der Patient hatte bei seiner MRT-Untersuchung – trotz Warnhinweise und Nachfrage durch das Praxispersonal – nicht auf eine Orthese aus Metall hingewiesen. Da die Orthese durch den Magneten des MRT angezogen wurde, musste eine Notabschaltung des MRT (sog. Quench) durchgeführt werden. Hierdurch wird der Magnet des MRT zerstört und muss im Anschluss wieder mit flüssigem Helium befüllt werden.
Das Landgericht und Oberlandesgericht Nürnberg hatten zu entscheiden, ob der Patient auf Schadenersatz für die Befüllung des MRT-Magnets, die Arbeitsstunden des Servicetechnikers sowie Umsatzausfall leisten muss. Die Forderung umfasste rund 63.000 Euro.
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