Mutterschutzlohn: Krankenkasse lehnt Erstattung ab
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Zahnarzt muss Mutterschutzlohn für seine stillende Arbeitnehmerin selbst zahlen
Eine Zahnärztin stillt ihr Kind nach dem ersten Geburtstag weiter. Die Krankenkasse lehnt jedoch ab, ihrem Arbeitgeber den weiteren Mutterschutzlohn zu erstatten. Das Verfahren landete vor dem Sozialgericht Frankfurt.
Dieser Beitrag wird vertreten von Alexa Frey, Fachanwältin für Medizinrecht. Redaktion: Dr. med. Laura Cabrera.
Streitpunkt: Knapp 200.000 € Mutterschutzlohn
Vor dem Sozialgericht Frankfurt begehrte ein Zahnarzt die Erstattung des monatlichen Mutterschutzlohnes von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der bei ihm angestellten und stillenden Zahnärztin. Insgesamt ging es um knapp 200.000 €. Die Zahnärztin erhielt eine monatliche Mindestvergütung nebst Beteiligung am Honorarumsatz.
Die GKV hatte den Mutterschutzlohn für das erste Lebensjahr des Kindes erstattet. Nach dem ersten Lebensjahr lehnte die GKV dies jedoch ab, mit der Begründung, es bestehe kein Anspruch darauf.
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