Präventive TKÜ durch Bundespolizei

Große Koalition einigt sich auf Änderungen im Bundespolizeigesetz

Nach monatelangen Verhandlungen konnte sich die große Koalition nunmehr auf die Änderungen im Bundespolizeigesetz einigen.

Einsatz von TKÜ ohne Vorliegen einer Straftat

Die Bundespolizei wird zukünftig Personen durch Einsatz des Staatstrojaners überwachen können, die noch keine Straftat begangen haben.

Damit erhält die Bundespolizei die Befugnis eine präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durchzuführen. Der Einsatz mittels Schadsoftware auf Endgeräten, soll sich „gegen Personen richten, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher noch keine strafprozessuale [Telekommunikationsüberwachung] angeordnet werden kann“.

Unterschreiten der Schwelle der StPO

Mit der Gesetzesänderung wird die in der StPO normierte Schwelle – die eine TKÜ erst bei Vorliegen eines Tatverdachtes ermöglicht – unterschritten.

Die Bundespolizei darf dabei zwar „nur“ die laufende Kommunikation der betroffenen Person überwachen und nicht – wie zunächst im Gesetzesesentwurf gefordert – auch auf gespeicherte Daten des Smartphones zugreifen; dennoch ist dieser Eingriff erheblich.

Bundesverfassungsgericht prüft Staatstrojaner

Irritierend ist, dass die Große Koalition die Änderung des Bundespolizeigesetzes beschlossen hat, obwohl die Regelung zur TKÜ in der StPO derzeit noch durch das BVerfG auf deren Verfassungsmäßigkeit geprüft wird.

Ausweitung des Staatstrojaners

Die Große Koalition hat sich weiter auf das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts geeinigt. Damit bekommen alle 19 Geheimdienste von Bund und Ländern Zugriff auf den Staatstrojaner. Ferner müssen zukünftig die Internet-Provider dabei helfen, den Trojaner auf dem Smartphone der betroffenen Personen zu installieren.

Die aktuellen Änderungen sind – im Hinblick auf die Rechte von Betroffenen und der Verfassungsmäßigkeit – kritisch zu betrachten. Es handelt sich um eine systematische „Abschaffung“ der Rechte von betroffenen Personen in strafrechtlicehn Ermittlungsverfahren. Die Bundespolizei und die Geheimdienste von Bund und Ländern erhalten weitreichende Befugnisse, von denen die bertroffene Person keinerlei Kenntnis erhält.

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für IT-Recht & Medizinrecht

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