Kritik an cloudbasierter Rechtschreibprüfung durch Datenschützer

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) kritisiert in einer Veröffentlichung cloudbasierte Rechtschreibprüfungen. 

Im Fokus standen Rechtschreibprüfungen von Webbrowsern, die bei der Eingabe von Wörtern Verbesserungsvorschläge machen und auf Schreibfehler hinweisen. In der Regel kommt hier Künstliche Inteligenz (KI) zum Einsatz.

Bei einer cloudbasierten Prüfung werden grundsätzlich alle Benutzereingaben innerhalb des Browsers an den Server des Herstellers übermittelt. Hierbei soll es sogar zur Übermittlung der Passworteingabe im entsprechenden Eingabefeld kommen, sofern der Betreiber der jeweiligen Seite keine speziellen Vorkehrungen gegen die Übermittlung getroffen hat.

Unbermerkte Aktivierung durch Update

Dem HBDI sind konkrete Fälle bekannt, in denen es im Rahmen eines Updates zur unbemerkten Aktivierung einer cloudbasierten Schreibunterstützung kam.

Hier wurden dann unbeabsichtigt personenbezogene Daten  an den Hersteller des Browsers übermittelt.

Der HBDI rät daher dringend dazu, die Einstellungen der genutzten Browser zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Diktierfunktion, Siri & Alexa

Auch die Diktierfunktion oder Sprachassistenten wie Siri und Alexa sind cloudbasiert und übermitteln Daten an den Server des Herstellers, um die Spracheingabe verarbeiten zu können.

Hier muss bei der Nutzung der Funktionen beachtet werden, dass die Übertragung von personenbezogenen Daten erfolgt.

Insbesondere für Berufsgeheimnisträger, wie Ärzte dürfte die Nutzung solcher Assistenten kritisch gesehen werden, wenn personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten übermittelt werden. Klare gesetzliche Vorgaben zu einzelnen Funktionen fehlen hierzu bisher.

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizinrecht & IT-Recht

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