richterscore.de hat kein Recht auf Richterdaten

Entscheidung des VG Berlin über Herausgabe von Daten an Bewertungsportal

Ein Berliner Anwalt betreibt eine Online-Bewertungsplattform für die Bewertung von Richtern in Deutschland. Die Plattform ist lediglich für zugelassene Rechtsanwälte zugänglich, die sich dort über Richter austauchen können, um sich auf Gerichtsverhandlungen vorzubereiten.

Der Plattformbetreiber hatte bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz unter Berufung auf das Berliner Informationsgesetz personenbezogene Daten der im Land Berlin beschäftigten Richter und Richterinnen angefordert. Die angefragten Daten umfassten den Namen, Vornamen, Titel, Geburtsdatum, Amtsbezeichnung und Beschäftigungsumfang.

Die Senatsverwaltung berief sich auf datenschutzrechtliche Vorschriften und lehnte die Übermittlung der Daten ab.

Klage im Wesentlichen erfolglos

Das angerufene Verwaltungsgericht wies die Klage des Plattformbetreibers größtenteils ab, da kein Auskunftsanspruch bestehe. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Richter und Richterinnen stehe der Weitergabe entgegen, soweit diese nicht in die Weitergabe ihrer Daten an den Kläger eingewilligt haben. Der Protalbetreiber verfolge vorrangig private Interessen in Form des Ausbaus der Bewertungsplattform, was kein überwiegendes Interesse rechtfertigen würde.

In Zukunft gilt es zu beobachten, ob sich Formate wie Richterbewertungsportale im Internet steigender Beliebtheit erfreuen und etablieren werden. Interessant sein wird auch, ob sich Richter und Richterinnen gegen negative Bewertungen wehren werden werden.

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Informationstechnologierecht

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