Gericht kippt Dienstanweisung zu 30-minütiger Einrücktet für Ärzte

Darf der Arbeitgeber per Dienstanweisung eine maximale Einrückzeit bei ärztlicher Rufbereitschaft anordnen? Das Arbeitsgericht Hannover hat diesbezüglich ein brisantes Urteil gefällt. Rechtsanwältin Alexa Frey erklärt Urteil und Hintergründe.

Urteil zur Einrückzeit in der Rufbereitschaft

In einem aktuellen Urteil hat sich das Arbeitsgericht Hannover zu einer Dienstanweisung einer kommunalen Klinik hinsichtlich der Rufbereitschaft von Ärztinnen und Ärzten positioniert (Arbeitsgericht Hannover Urteil vom 24.04.2025 – Az 2 Ca 436/24). Die Dienstanweisung verpflichtet die Mediziner während der Rufbereitschaft binnen 30 Minuten am Patienten verfügbar zu sein.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, da die kommunale Klinik Berufung eingelegt hat.
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