50.000 Euro Schmerzensgeld für groben Behandlungsfehler

Ein Patient klagt über erschwerte und schmerzhafte Blasenentleerungen. Eine Woche später wurde
bei ihm eine transurethrale Resektion der Prostata durchgeführt. Doch was lief in diesem Fall
schief?

Vorstellung in der Klinik
Ein Patient der seit Anfang 2014 unter Prostatabeschwerden in Form von erschwerten und
schmerzhaften Blasenentleerungen litt, stellte sich im August 2015 in der Klinik für Urologie des
beklagten Klinikums vor. Dort erhielt der Patient bei fehlendem Bestehen von Restharn zunächst ein
Antibiotikum für 5 Tage verordnet. Eine stationäre Aufnahme erfolgte nicht.

Drei Tage später stellte sich der Patient notfallmäßig erneut im selben Klinikum vor und wurde mit
Verdacht auf eine Prostataentzündung stationär aufgenommen. Es wurde eine Blasenspiegelung und
die Anlage eines Bauchdeckenkatheters durchgeführt. Zudem unterzeichnete der Patient einen
Aufklärungsbogen für eine Ausschälungsoperation der Prostata. Die transurethrale Resektion der
Prostata wurde drei Tage später durchgeführt.

(…)

Hinweis: Das besprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

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