Was bin ich & wenn ja wie viele?
Dies ist bezogen auf den Software-Vertrag keine philosophische, sondern vielmehr eine rechtliche Frage.
Software kann in den unterschiedlichsten Formen angeboten werden.
Neben der Software-Lizenz, kann Software as a Service (SaaS) für einen definierten Leistungszeitraum zur Verfügung gestellt werden. Oft werden mit solchen Leistungen auch Wartungs- und/oder Pflegeverträge in Kombination angeboten.
Gemein haben alle Verträge den Vertragsgegenstand „Software“.
Allerdings werden alle genannten Verträge unterschiedlichen Vertragsarten zugeordent werden. Dies hat zur Folge, dass sich unterschiedliche Rechte & Pflichten der Parteien ergeben. Kommt es zu Leistungsstörungen, bspw. Mängeln der Software, hat jede Vertragsart ein eigenes „Regime“ für die Rechte des Kunden und die Pflichten des Software-Unternehmens.
IT-Unternehmen die Software anbieten, ist daher zu empfehlen sich anwaltlich beraten zu lassen, so dass die Verträge je nach Leistungsart passgenau erstellt werden können und der Kunde nur die Rechte hat und geltend machen kann, die ihm bei der/den jeweiligen Vertragsart/en zustehen.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Vertragsgestaltung oder prüfen und überarbeiten bereits vorhandene Verträge für Sie!
RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Informationstechnologierecht