BGH entscheidet über Haftung von Impfärzten

Der BGH hat entschieden, dass Ärzte die während der Pandemie COVID-Impfungen verabreicht haben, für eventuelle Impfschäden nicht haften.

Hier haftet ausschließlich der Staat. Grund hierfür sei, dass die Impfärzte eine hoheitliche Tätigkeit ausgeübt hätten und daher nicht selbst für Impfschäden haften. Richtiger Anspruchsgegner von Impfgeschädigten sei daher der Staat, so der BGH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24. Der Anspruch ergibt sich aus Art. 34 Satz 1 GG (sog. Amtshaftung).

RAin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizinrecht

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