Was macht eigentlich eine Verwaltungsrechtlerin?
Unsere auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kollegin RAin Klara Brinkmann berät Sie vollumfassend.
Verwaltungsrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern umfasst viele unterschiedliche Lebensbereiche. Die einzelnen Fachmaterien sind sehr vielfältig – und genau hier wird es in der Praxis interessant. Die Bereiche umfassen
- Kommunalrecht – Fragen rund um Gemeinden, Satzungen und kommunale Selbstverwaltung
- Polizei- und Sicherheitsrecht – behördliche Gefahrenabwehr und Eingriffsbefugnisse
- Bau- und Planungsrecht – von der Baugenehmigung bis zu Bebauungsplänen
- Öffentliches Dienstrecht – das Rechtsverhältnis von Beamtinnen und Beamten
- Umwelt- und Immissionsschutzrecht – Genehmigungen und Auflagen im Umweltbereich
- Medienrecht sowie staats- und verfassungsrechtliche Fragestellungen
Aber auch als Unternehmen kommt man immer wieder mit dem öffentlichen Handeln und Verwaltungsrecht in Berührung. Unter anderem bei
- Subventions- und Beihilfenrecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Recht der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerksrecht
- Öffentliches Unternehmens- und Wettbewerbsrecht
- Vergaberecht – ein zunehmend praxisrelevantes Feld bei öffentlichen Ausschreibungen
In all diesen Bereichen begleiten wir Mandantinnen und Mandanten nicht nur beratend, sondern auch in Bußgeld-, Widerspruchs- und gerichtlichen Verfahren – von der ersten Auseinandersetzung mit der Behörde bis zur Vertretung vor dem Verwaltungsgericht.
Fazit: Verwaltungsrecht betrifft beinahe jeden. Immer da, wo staatliches Handeln auf wirtschaftliche Tätigkeit, kommunale Entscheidungen oder individuelle Rechte trifft – ob bei Privatpersonen, Unternehmen, Behörden oder Verbänden.
Fragen rund um Verwaltungsrecht? Sprechen Sie uns gerne an.