Werbung für "dein schönstes Lächeln" wettbewerbswidrig?

Eine Zahnarztpraxis – geführt in der Rechtsform einer GmbH – warb im Rahmen ihres Internetauftritts mit einem Video und auf Facebook mit einer Werbeanzeige für eine Alignertherapie. Beide Werbemaßnahmen enthielten den Slogan „Zeig dein schönstes Lächeln“. Handelt es sich dabei um wettbewerbswidrige Werbung?

Die Werbung wurde bei der zuständigen zahnärztlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Diese
erteilte dem zahnärztlichen Leiter der Zahnarztpraxis nach Anhörung eine Rüge mittels
Bescheid. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Werbeanzeige mit dem Slogan „Zeig
dein schönstes Lächeln“ auf der Facebook-Seite und in dem Video auf der Praxis-Homepage
geeignet sei, den Anschein zu erwecken, dass die Zahnarztpraxis durch diese Werbung auch
finanzielle Vorteile habe.

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