Zulassung entzogen: Internist rechnete jahrelang nicht ab

Zulassung entzogen: Internist rechnete jahrelang nicht ab

Ein niedergelassener Internist schickte über 20 Quartale hinweg keine Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung, da sein Bruder schwer erkrankt war. Patienten habe er dennoch betreut. Die Zulassung wurde ihm daraufhin entzogen, wogegen er Klage einreichte.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in diesem Jahr über die Beschwerde eines niedergelassenen Facharztes für Innere Medizin zu entscheiden.¹ Der Arzt wehrte sich gegen die Entziehung seiner vertragsärztlichen Zulassung. Der Internist war seit 1987 in Einzelpraxis zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, hatte jedoch seit dem Jahr 2010 keine Quartalsabrechnungen mehr bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingereicht.

2015 entzog der zuständige Zulassungsausschuss dem Arzt die vertragsärztliche Zulassung und begründete dies damit, dass der Arzt keine validen Nachweise zum Umfang seiner vertragsärztlichen Tätigkeit bei der KV vorgelegt habe. Gegen den Bescheid legte der Internist Widerspruch ein.

Abrechnung war aus „privaten Gründen“ nicht möglich

Der Arzt begründete die unterlassene Abrechnung mit privaten Gründen. Sein Bruder sei schwer und lebensbedrohlich erkrankt gewesen, weshalb er aus Zeitmangel auf „administrative Tätigkeiten“ verzichtet habe. Zudem konnte mit dem EDV-System kein Quartal „übersprungen“ werden, so dass auch zu einem späteren Zeitpunkt keine regulären Quartalsabrechnungen möglich waren. Er habe aber seine vertragsärztliche Tätigkeit vollumfänglich ausgeübt.

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